Hier finden Sie Hinweise zur Durchführung von nicht-öffentlichen bzw. privaten Feierlichkeiten. Diesbezügliche Rechtsgrundlagen sind in der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 wie folgt festgelegt:
Die aktuelle Verordnung sieht für private und nichtöffentliche Veranstaltungen keinerlei Beschränkungen mehr vor.
Dennoch sind folgende Vorsichtmaßnahmen zum Schutz aller zu empfehlen:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m, wo immer es möglich ist
- Verwendung eines Mund-Nasenschutzes (OP-Maske bzw. FFP2) in geschlossenen Räumen
- Ausschluss von Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung
- Auswahl einer Örtlichkeit der Zusammenkunft oder des Standorts mit ausreichenden Möglichkeiten zur guten Belüftung
- Bereitstellung von Desinfektionsmittel
- Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine Kontaktpersonennachverfolgung zu empfehlen. Sofern die Möglichkeit besteht, sollen mithilfe von browserbasierten Webanwendungen oder Applikationen (z.B. mit der Corona-Warn-App) die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst werden. Auf diese Weise kann im Falle einer auftretenden Corona-Erkrankung das Gesundheitsamt dank einer digitalen Schnittstelle auf die Daten zugreifen und die Betroffenen über die konkrete Gefährdung informieren sowie weitere Schritte zum Schutz einleiten.
Ansprechpartner
Ordnungs- und Bürgeramt
Tel.: 03681 74-2917
Fax: 03681 74-2919
E-Mail: ordnungsamt@stadtsuhl.de
Gesundheitsamt der Stadt Suhl
Friedrich-König-Straße 5, 98527 Suhl
Fax: 03681/742843
Email: gesundheitsamt@stadtsuhl.de