Hinweise zu öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen

inkl. kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Messen, politische Veranstaltungen etc.

Hier finden Sie Hinweise zur Durchführung von öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen sowie Versammlungen. Diesbezügliche Rechtsgrundlagen sind in der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 wie folgt festgelegt:

Die aktuelle Verordnung sieht für öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen keinerlei Beschränkungen mehr vor.
Bitte beachten Sie jedoch die branchenspezifischen Hinweise zu den Schutzkonzepten auf der Website des TMASGFF : https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte

Dennoch sind folgende Vorsichtmaßnahmen zum Schutz aller zu empfehlen:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m, wo immer es möglich ist
  • Verwendung eines Mund-Nasenschutzes (OP-Maske bzw. FFP2) in geschlossenen Räumen
  • Ausschluss von Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung
  • Auswahl einer Örtlichkeit der Zusammenkunft oder des Standorts mit ausreichenden Möglichkeiten zur guten Belüftung
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel
  • Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts

In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine Kontaktpersonennachverfolgung zu empfehlen. Sofern die Möglichkeit besteht, sollen mithilfe von browserbasierten Webanwendungen oder Applikationen (z.B. mit der Corona-Warn-App) die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst werden. Auf diese Weise kann im Falle einer auftretenden Corona-Erkrankung das Gesundheitsamt dank einer digitalen Schnittstelle auf die Daten zugreifen und die Betroffenen über die konkrete Gefährdung informieren sowie weitere Schritte zum Schutz einleiten.

Es ist die öffentliche Veranstaltung beim Ordnungs- und Bürgeramt anzumelden. Hierzu ist zwingend das entsprechende Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bitte fügen Sie der Veranstaltungsanmeldung in jedem Falle auch folgende Unterlagen bei:

  1. Skizze bzw. Lageplan des Veranstaltungsraumes / der Veranstaltungsfläche
  2. Detaillierte Veranstaltungsbeschreibung und ein Ablaufplan bzw. Veranstaltungsprogramm

Nach Eingang Ihrer Veranstaltungsanzeige und allen erforderlichen Anlagen erfolgt durch uns die Prüfung und Entscheidung darüber, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann.

Formulare / PDF Dokumente

Branchenregelung Veranstaltungen (Stand: 01.03.2022)

Ansprechpartner

Ordnungs- und Bürgeramt

Tel.: 03681 74-2917
Fax: 03681 74-2919
E-Mail: ordnungsamt@stadtsuhl.de