„Engen Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für fünf Tage die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen auf zwingend notwendige Kontakte zu reduzieren. Für diesen Zeitraum besteht die Empfehlung zur Durchführung von täglichen Testungen mittels eines Antigenschnelltests oder eines Selbsttests.
Ausnahme:
Beschäftigte im Gesundheitswesen (z.B.: in Alten-/Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) haben die Auflage, täglich einen Test durchzuführen bis der 5. Tag nach dem Kontakt zur infizierten Person, vergangen ist.
Dies ergibt sich auch den nachfolgenden aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.
Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 2.6.2022
Infizierte | Kontaktpersonen | |
Allgemeine Bevölkerung | 5 Tage Für nachweislich positiv getestete Personen: ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage Dringende EMPFEHLUNG zur wiederholten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltest*. Selbstisolation bis Test negativ. | 5 Tage Kontaktpersonen (z.B. Haushalt, Schule) Dringende EMPFEHLUNG Selbstständig Kontakte reduzieren, v.a. mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf! Dringende EMPFEHLUNG zur täglichen (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltest* |
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der | wie Allgemeinbevölkerung ABER ZUSÄTZLICH als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit: Wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen Antigentest* oder PCR-Test** Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich. | wie Allgemeinbevölkerung ABER ZUSÄTZLICH tägliche Testung mit Antigen-Schnelltest* oder NAAT*** vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 |
* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe „Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2-Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen“: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf
** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig. D.h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem Ct-Wert von >30 einher. Details siehe unter „Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ (www.rki.de/covid-19-diagnostik)
*** NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest
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Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte – wie bislang auch – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).
Ausnahme für positiv getestete Personen als Bewohnerinnen/Bewohner, Patientinnen/Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe:
Positiv getestete Bewohnerinnen/Bewohner, Patientinnen/Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterliegen längeren Isolationszeiten (Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patenten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen siehe – wie bislang – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).