Meldeformular positiv PCR getestete Person

„Engen Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für fünf Tage die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen auf zwingend notwendige Kontakte zu reduzieren. Für diesen Zeitraum besteht die Empfehlung zur Durchführung von täglichen Testungen mittels eines Antigenschnelltests oder eines Selbsttests.

Ausnahme:

Beschäftigte im Gesundheitswesen (z.B.: in Alten-/Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) haben die Auflage, täglich einen Test durchzuführen bis der 5. Tag nach dem Kontakt zur infizierten Person, vergangen ist.

Dies ergibt sich auch den nachfolgenden aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.

Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 2.6.2022

InfizierteKontakt­personen
All­gemeine Be­völ­ke­rung5 Tage
Für nach­weis­lich positiv getestete Personen:
ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage
Dringende EMP­FEH­LUNG zur wieder­holten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnell­test*. Selbst­isolation bis Test negativ.
5 Tage
Kontakt­personen
(z.B. Haushalt, Schule)
Dringende EMP­FEH­LUNG
Selbst­ständig Kontakte redu­zieren, v.a. mit Risiko­gruppen für einen schweren Krankheits­verlauf!
Dringende EMP­FEH­LUNG zur täg­lichen (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnell­test*
Be­schäf­tigte in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­wesens sowie Alten­ und Pflege­ein­rich­tun­gen sowie ambu­lanten Pflege­diensten und Ein­rich­tun­gen der wie All­ge­mein­be­völ­ke­rung
ABER ZUSÄTZLICH als Voraus­setzung für die Wieder­auf­nahme der Tä­tig­keit:
Wenn zuvor 48 Stunden Symptom­frei­heit, mit frühes­tens am Tag 5 ab­ge­nomme­nem ne­ga­tiven Anti­gen­test* oder PCR-Test**
Nachweis durch Leistungs­erbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich.
wie All­gemein­be­völ­ke­rung
ABER ZUSÄTZ­LICH tägliche Testung mit Antigen-Schnell­test* oder NAAT*** vor Dienst­antritt bis einschließlich Tag 5

* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe “Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2-Antigen­schnell­tests, die das Sensitivitäts­kriterium erfüllen”: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf

** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig. D.h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem Ct-Wert von >30 einher. Details siehe unter “Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2” (www.rki.de/covid-19-diagnostik)

*** NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest

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Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte – wie bislang auch – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).

Ausnahme für positiv getestete Personen als Bewohnerinnen/Bewohner, Patientinnen/Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe:

Positiv getestete Bewohnerinnen/Bewohner, Patientinnen/Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterliegen längeren Isolationszeiten (Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patenten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen siehe – wie bislang – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).


Ihre Angaben als positiv PCR getestete Person

Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0) gilt zusammen mit Ihrem positiven PCR-Laborbefund als Nachweis für Ihren Arbeitgeber / Kindergarten / Schule / etc.

Die Zusendung eines gesonderten Bescheides ist nicht notwendig.

Das Gesundheitsamt empfiehlt die Durchführung eines Schnelltests am letzten Tag der Quarantäne.

Angaben zur positiven Testung

Angaben zur Person

Angaben zum Impfstatus

Angaben zum Gesundheitsstatus

Sonstige Angaben

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Die Stadt Suhl, Sozialdezernat speichert Ihre abgefragten Daten zum Zwecke der schnellen Kontaktaufnahme auf Grundlage des § 9 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MassnVO. Sofern nicht weiter benötigt, werden die Daten nach spätestens 3 Monaten gelöscht. Unsere ausführlichen Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.