Informationen für Unternehmen

Die aktuelle Pandemie hinterlässt auch bei Suhler Unternehmen ihre Spuren. Darum haben wir hier die wichtigsten Informationen rund um die Themen Kurzarbeit und Förderprogramme zusammengefasst:

Schutzkonzepte – Branchenregelung für Thüringen

Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Daher sind flächendeckende Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften einzuhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung/ SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard/Arbeitsschutzregel

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Diese Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Auf der Internetseite des BMAS gibt es ergänzende Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zudem einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser gibt dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie z.B. zusätzliche Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten sowie zu Kunden und Geschäftspartnern.

Er ist zugleich Richtschnur für die Aufsichtsbehörden/Aufsichtsdienste bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, für ggf. erforderliche Anordnungen zur Sicherstellung des betrieblichen Infektionsschutzes.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium erstellt. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage  die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Weitere Informationen zur Arbeitsschutzregel finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert über Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit dem Coronavirus und beantwortet häufig gestellte Fragen. Die hier verfügbaren Informationen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

FAQ


Corona-Tests in Unternehmen

Der Arbeitgeber hat allen in Präsenz arbeitenden Beschäftigten mindestens  zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anzubieten. Dieses Angebot kann für vollständig geimpfte bzw. genesene Mitarbeiter entfallen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Südthüringen.

Anträge auf Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige

Betroffene können  weitere Informationen vom Thüringer Landesverwaltungsamt montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0361/573321469 erhalten.

Hier finden Sie Informationen zu Entschädigungszahlungen

Zum Thema Kurzarbeitergeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit:

Informationen für Unternehmen

Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 / 45555 20

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
BAFA-Hotline: 06196 / 908 1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

Bundesprogramm: Ausbildungsplätze sichern

Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird verlängert. Anträge auf Ausbildungsprämien für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021 und den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ können bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. In der Dritten Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern vom 22. Dezember 2021 finden Sie weitere Informationen.

Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge für die Ausbildungsprämie sind bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Vor Einreichung des Antrages müssen Sie eine Bestätigung der IHK über die Anzahl der Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre sowie die Ausbildungsvergütung einholen und diese dann im Original oder als Kopie/Scan bei der BA oder Rentenversicherung einreichen.

Alle Formulare und weitere Informationen finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit – “Ausbildungsplätze sichern”
Für Auftrags- und Verbundausbildung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Senden Sie den ausgefüllten Vordruck der IHK-Bescheinigung per E-Mail an folgende Adresse: hess@suhl.ihk.de
Die erforderliche IHK-Mitgliedsnummer finden Sie auf der Eintragungsbestätigung zu Ihren Ausbildungsverträgen.

Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung (Stand: 4. Januar 2022)

Auf der zweiten Seite des Dokumentes finden Sie eine Auswahl wichtiger Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen im Jahr 2022.

Wirtschaftshilfen des Freistaates Thüringen

Wirtschaftshilfen sind durch die Thüringer Aufbaubank möglich.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau 

Die KfW unterstützt mit ihren Corona-Hilfsprogrammen im Auftrag des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft Unternehmen aller Größen und Branchen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite für Investitionen und Betriebsmittel bereit. Diese können Unternehmen bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, beantragen. Die Kredite leiten die Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

Seit dem 15. April 2020 kann der KfW-Schnellkredit 2020 für den Mittelstand beantragt werden. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (aber unter 250 Mitarbeitern), die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen Schnellkredit der KfW beantragen. Die KfW übernimmt dabei 100 Prozent des Bankenrisikos. Bis zum 30.04.2022 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 abschließen.

Zur KfW

Bürgschaftsbank Thüringen

Gegebenenfalls benötigte Bürgschaften gewährt die Bürgschaftsbank Thüringen

Jobcenter Suhl – Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmer:

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dies ermöglicht rückwirkend seit dem 1. März 2020 einen erleichterten Zugang in die soziale Grundsicherung auch für (Solo-)Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit z.B. Kurzarbeitergeld. Die Regelungen gelten vorerst bis 31.12.2021.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge unter:

Website der Bundesagentur für Arbeit

Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Damit sollen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen gesetzt werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage übernimmt die Absicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten.

Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung kann bis spätestens 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Berücksichtigungsfähig sind Messen und Ausstellungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt. Die Antragstellung auf Auszahlung der Absicherung muss innerhalb von drei Monaten nach dem planmäßigen Durchführungsdatum der Messe oder Ausstellung, spätestens jedoch bis zum 15. November 2022 vorgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sonderfonds-messe.de/ 

Überbrückungshilfe für Unternehmen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022 (verlängert). Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern. Die diesbezügliche Frist wurde ebenfalls auf 31. März 2022 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31.März 2021 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.

Weitere Informationen zur Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021.
Weitere Informationen zur  Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021.
Weitere wichtige Informationen:

Freistaat Thüringen

Wenn Lieferanten wichtige Produkte nicht liefern, gibt es sicher auch regionale Alternativen. Zugriff auf mehr als 4.500 Einträge bietet die Unternehmens- und Technologiedatenbank des LEG Thüringen.

Viele praktische Informationen für Unternehmer, Selbständige und Arbeitnehmer finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Südthüringen und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zusammengestellt:

IHK Südthüringen

Hotline: 03681 / 362 222

Überblick über Hilfe für Unternehmen:
www.suhl.ihk.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
www.dihk.de 

Handwerkskammer Südthüringen

Hotline: 03681 – 3700
E-Mail (Außerhalb der Beratungszeiten): beratung@hwk-suedthueringen.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.bmwi.de

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz

FAQ: Arbeitsrechtlichen Auswirkungen

Wirtschaftsförderung der Stadt Suhl

Telefon: 03681 / 743124