Verhaltensregeln in Unternehmen
Die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer Südthüringen empfehlen „Verhaltensregeln im Unternehmen und bei Corona-Verdachtsfall“. Das Merkblatt steht hier zum Download zur Verfügung:
Jobcenter Suhl
Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmer:
Derzeit erleichterte Antragstellung und weitere Sonderregelungen bei Arbeitslosengeld II
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dies ermöglicht rückwirkend zum 1. März 2020 einen erleichterten Zugang in die soziale Grundsicherung insbesondere für (Solo-)Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit z.B. Kurzarbeitergeld. Die Regelungen gelten vorerst bis 31. Dezember 2021.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge unter: Website der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen und Links
Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den FAQs zum Coronavirus sowie dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard:
Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert über Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit dem Coronavirus und beantwortet häufig gestellte Fragen. Die hier verfügbaren Informationen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
FAQ
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien:
Aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten
Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer
Das Thüringer Landesverwaltungsamt gibt Hinweise zu Entschädigungen für Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber und Selbständige infolge der Coronapandemie:
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige