Alle Bürgerinnen und Bürger können mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (Bürgertest) durchführen lassen. Die Tests können beispielsweise in Testzentren, in Arztpraxen oder auch Apotheken erfolgen.
3G-Regel
3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich. In Bus und Bahn darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Am Arbeitsplatz darf der Schnelltest bis zu 24 Stunden, der PCR-Test bis zu 48 Stunden alt sein.
3G-Plus-Regel
3G-Plus bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
2G-Regel
Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
2G-Plus-Regel
An Veranstaltungen, bei denen die 2G-Plus-Regel gilt, können nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus. Ausnahmen gelten beim Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhäusern. Hier sollen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner auch Personen mit Booster-Impfung ein negatives Testergebnis vorlegen. Die detaillierte Umsetzung der 2G-Plus-Regel erfolgt durch die einzelnen Bundesländer.