FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

rund um Corona und die aktuellen Regelungen

Was muss ich jetzt tun?

in positives Testergebnis allein ist KEIN medizinischer Notfall. Menschen mit positivem PCR-Testergebnis gehen bitte wie folgt vor:

  • Begeben Sie sich, nachdem Sie die Bestätigung Ihres positiven Testergebnisses erhalten haben, umgehend in häusliche Isolation (auch ohne Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt).
  • Wenn Ihr Kind betroffen ist, melden Sie die Infektion umgehend auch dem Kindergarten oder der Schule, die Ihr Kind besucht.
  • Informieren Sie bereits alle Personen, mit denen Sie zuletzt engeren Kontakt hatten.
  • Wenn Sie Beschwerden haben, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
  • In Notfällen, z.B. mit akuter Atemnot, rufen Sie den Rettungsdienst. Teilen Sie schon beim Anruf mit, dass ein positiver Corona-Test vorliegt.

Wenn Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, verkürzen Sie den Prozess der Erfassung Ihrer Persönlichen Daten, wenn Sie den unten bereitgestellten Fragebogen nach besten Wissen ausfüllen und ihn per E-Mail an:gesundheitsamt@stadtsuhl.de oder per FAX an 03681 742843 senden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, warten Sie bitte auf den Anruf des Gesundheitsamtes und halten den ausgefüllten Fragebogen dafür bereit.

Fragebogen: positiver Corona-Fall

Leider kann derzeit aufgrund des hohen Infektionsgeschehens Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden.

Sie können aber unter der E-Mail Adresse > coronafragen@stadtsuhl.de < Ihre Frage schicken.

Ihre Anfrage wird dann

  • in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens
  • und der sich daraus ableitenden Priorisierung der Fallbearbeitung

geprüft und bearbeitet.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

1. Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl führt keine Impfungen durch. Bitte wenden Sie sich an

  • Ihren Hausarzt
  • oder vereinbaren Sie einen Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Dazu benutzen Sie bitte das elektronische Impfportal unter der Internetadresse impfen-thueringen.de oder die Telefonnummer: 03643-4950490.

2. Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion bei sich bemerken, einen positiven Selbsttest haben oder einen kritischen Kontakt über die Corona-Warn-App gemeldet bekommen haben, machen Sie bitte telefonisch einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt aus.

3. Bitte beachten Sie, dass nur Anfragen der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz Suhl bearbeitet werden können.

4.  Die Öffnungszeiten des Testzentrums Suhl im Kongresszentrum Suhl finden Sie hier:  Testzentrum Suhl

Alle Bürgerinnen und Bürger können mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (Bürgertest) durchführen lassen. Die Tests können beispielsweise in Testzentren, in Arztpraxen oder auch Apotheken erfolgen.

3G-Regel

3G steht für vollständig geimpftgenesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich. In Bus und Bahn darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Am Arbeitsplatz darf der Schnelltest bis zu 24 Stunden, der PCR-Test bis zu 48 Stunden alt sein.

3G-Plus-Regel

3G-Plus bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.

2G-Regel

Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.

2G-Plus-Regel

An Veranstaltungen, bei denen die 2G-Plus-Regel gilt, können nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus. Ausnahmen gelten beim Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhäusern. Hier sollen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner auch Personen mit Booster-Impfung ein negatives Testergebnis vorlegen. Die detaillierte Umsetzung der 2G-Plus-Regel erfolgt durch die einzelnen Bundesländer.

Wenn eine Corona-Infektion durch den Hausarzt mittels PCR-Testung festgestellt wurde, können sich die betroffenen Personen mit dem Nachweis eines positiven PCRs frühestens 28 Tage nach Testung in einer Apotheke oder beim Hausarzt ein EU-Zertifikat zur Genesung ausstellen lassen.

Sollte der Abstrich im Testzentrum CCS Suhl oder über die Abstrichstelle (Backstraße) erfolgen, wird durch das Gesundheitsamt der Befund mit dem Quarantäneschreiben zugestellt. Die betroffene Person kann sich frühestens nach 28 Tagen ein EU-Zertifikat zur Genesung beim Hausarzt oder in der Apotheke ausstellen lassen.