Allgemein

Entgeltordnung für das Corona-Testzentrum der Stadt Suhl

vom 14.07.2022

veröffentlicht am 31.07.2022

Aufgrund der §§ 2, 14 und 22 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. 87) i. V. m. und der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) erlässt die Stadt Suhl für das von ihr betriebene Corona-Test-zentrum folgende Entgeltordnung:

§ 1  - Entgeltpflicht

Für die Testung mittels PoC-Antigentest und Ausstellung einer Bescheinigung über die Durchführung eines PoC-Antigentests wird ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.

§ 2 - Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer die Leistung des Corona-Testzentrums der Stadt Suhl in Anspruch nimmt und nicht zum Personenkreis des § 4 a der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 21. September 2021 gehört.

§ 3 - Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung

(1) Die Entgeltschuld entsteht mit der mündlichen Erklärung des Entgeltschuldners, bei sich einen PoC-Antigentests durchführen zu lassen und wird sofort fällig.

(2) Das Entgelt ist ausschließlich mit Girocard im Corona-Testzentrum der Stadt Suhl zu begleichen.

§ 4 - Entgelthöhe

Das Entgelt für die Testung mittels PoC-Antigentest und die Ausstellung einer Bescheinigung über die Durchführung eines PoC-Antigentests beträgt 24,00 €.

§ 5 - Umsatzsteuer

Für den Fall der Umsatzsteuerpflicht der entgeltpflichtigen Leistung nach § 1 der Entgeltordnung ist die Umsatzsteuer entsprechend des dann gesetzlich festgelegten Satzes zusätzlich zum genannten Entgelt zu entrichten.

§ 6 - Gleichstellungsbestimmungen

Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Entgeltordnung gelten jeweils für alle Geschlechter.

§ 7 - Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 16.07.2022 in Kraft.

 
Anzahl pro MonatEinzelkosten pro MonatSumme
56024,96 €Arbeitsstunden 28h/Wo./ 5 Personen/E8 St.613.977,60 €
11.151,73 €Rechnung  Reinigung Testzentrum1.151,73 €
12.461,94 €Miete CCS2.461,94 €
11.000,00 €Desinfektion und Büromaterial pauschal1.000,00 €
10005,60 €DEDIATEST 2019-nCoV Corona Antigen Test5.600,00 €
  Gesamtkosten pro Monat24.191,27 €
Preis pro Testung bei 1000 Testungen pro Monat24,19 €

Neue Thüringer Corona-Schutzverordnung seit 1. Mai 2022

Neue Thüringer Corona-Schutzverordnung ab 1. Mai 2022 / Quarantäne-Regelungen werden angepasst

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Demzufolge tritt zum 1. Mai 2022 eine angepasste Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft.

Nach der Verordnung endet die Absonderung nunmehr frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, wenn vorher 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Isolation bleibt für Infizierte verpflichtend, Verstöße sind weiterhin mit bis zu 5.000 Euro bußgeldbewährt. Beschäftigte in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege müssen darüber hinaus einen negativen Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne erbringen, wenn sie vor Ablauf von zehn Tagen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen. Dieser Test wird jedoch grundsätzlich allen Personen empfohlen, da auch bei Symptomfreiheit nicht ausgeschlossen werden kann, dass man noch ansteckend ist. Für enge Kontaktpersonen von Infizierten gemäß RKI-Definition gilt zukünftig lediglich eine dringende Empfehlung zur Absonderung, keine Verpflichtung mehr.

Die Basismaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz bleiben bestehen. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten in geschlossenen Räumen, im Öffentlichen Personennahverkehr oder in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege.

Die Testpflichten für Besucher und Besucherinnen von Krankenhäusern, Angeboten der Pflege etc. werden vereinfacht. Ab Mai gilt eine 3G-Regelung. Geimpfte und genesene Personen müssen demzufolge keinen negativen Testnachweis mehr erbringen. Aktuell galt das nur für Geboosterte.

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner erklärt: "Mit den Anpassungen ab Mai schaffen wir Vereinfachungen im Rahmen des Möglichen. Gleichzeitig bleiben die Basisschutzmaßnahmen bestehen. Trotz aller Erleichterungen sollten wir uns bewusst sein, dass die Infektionszahlen nach wie vor sehr hoch sind. Wir müssen auch weiter wachsam bleiben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei."

Weitere Informationen sowie den Verordnungstext finden Sie in Kürze auch unter: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Aktuelle Informationen zum 1. April 2022

Suhl. Aufgrund der hohen Corona-Inzidenzen sowie der hochansteckenden Omikronvariante gilt im Rathaus sowie in der Stadtbücherei, in der Volkshochschule und im Waffenmuseum weiterhin bis einschließlich 14. April für alle Personen die Regelung zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske/FFP2-Maske). Dies gilt ebenfalls für das Trauzimmer des Standesamtes und die Trauerhalle auf dem Friedhof.

Die Stadtverwaltung Suhl weist darauf hin, dass alle Veranstalter eigenverantwortlich die geltenden Hygieneregeln prüfen und anpassen können. Des Weiteren empfiehlt die Stadtverwaltung Suhl den Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz das freiwillige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln.

Das Bürgertestzentrum im CCS bleibt weiterhin geöffnet. Die Testzentren in der Simsonstraße sowie am Friedberg sind seit 31. März geschlossen.

Testzentrum im CCS, Friedrich-König-Straße 7, 98527 Suhl

Montag: 15:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr
Samstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Sonntag: 9:00 – 12:00 Uhr

Bild von Jill Wellington auf Pixabay

Impfstelle Suhl💉 mit festen Öffnungszeiten

Ab sofort hat die Impfstelle Suhl folgende feste Öffnungszeiten:
Mo: geschlossen
Di: 8:00-12:00
Mi-Fr: 14:30-18:30
Sa: 8:00-12:00
So: geschlossen

Die Bürger können zu diesen Zeiten ohne Termin kommen und den Impfstoff frei wählen.
Ostern bleibt die Impfstelle geschlossen!

NEUE THÜRINGER CORONA-VERORDNUNG ab 01.03.2022

Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute die neue Thüringer Corona-Verordnung unterzeichnet. "Obwohl die Infektionszahlen in Thüringen immer noch ansteigen, ist die Zahl der Patientinnen und Patienten, die wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden müssen, weiterhin stabil. Wir werden daher den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auch in Thüringen konsequent umsetzen, um damit bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen," so die Ministerin.
Mit dieser Verordnung wird der Bund-Länder-Beschluss vom 16. Februar 2022 im Freistaat Thüringen umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten vom 1. bis zum 19. März.
Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Genesenenzertifikat

Wenn eine Corona-Infektion durch den Hausarzt mittels PCR-Testung festgestellt wurde, können sich die betroffenen Personen mit dem Nachweis eines positiven PCRs frühestens 28 Tage nach Testung in einer Apotheke oder beim Hausarzt ein EU-Zertifikat zur Genesung ausstellen lassen.
Sollte der Abstrich im Testzentrum CCS Suhl oder über die Abstrichstelle (Backstraße) erfolgen, wird durch das Gesundheitsamt der Befund mit dem Quarantäneschreiben zugestellt. Die betroffene Person kann sich frühestens nach 28 Tagen ein EU-Zertifikat zur Genesung beim Hausarzt oder in der Apotheke ausstellen lassen. Das Gesundheitsamt Suhl erstellt keine Genesenenzertifikate.

Öffnungsschritte im Überblick

Im Freistaat Thüringen werden die Öffnungsschritte des Bund-Länder-Beschlusses zum 18. Februar, zum 1. März und zum 20. März umgesetzt.

Aktuell bestehende Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Schließung von Bars, Indoor-Spielplätzen und Diskotheken entfallen automatisch zum 25. Februar mit dem Auslaufen der pandemischen Lage in Thüringen. Welche Regelungen dann für diese Bereiche gelten, befindet sich in der Abstimmung und wird rechtzeitig im Vorfeld öffentlich bekanntgegeben.

Die Übersicht für die neue Corona-Schutzverordnung (gültig ab 1. März) entspricht dem aktuellen Planungsstand - je nach Entwicklung der Infektionslage in Thüringen sind im Einzelfall noch Anpassungen möglich.

▶️ Eine Übersicht über die aktuelle Rechtsgrundlage finden Sie immer auf unserer Internetseite unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

Öffnen in drei Schritten

Die Corona-Regeln zeigen die erhoffte Wirkung. Die Infektionszahlen sind hoch, steigen aber nicht mehr. Wir können nun Schritt für Schritt die Beschränkungen zurücknehmen, sollten aber weiter vorsichtig sein. Wir haben verdient, dass es besser wird – so Kanzler Scholz nach den Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder. Einen kurzen Überblick über die heutigen Beschlüsse liefert unsere Grafik ⬇⬇⬇, die Details erfahren Sie hier: www.bundesregierung.de