Entgeltordnung für das Corona-Testzentrum der Stadt Suhl

Entgeltordnung für das Corona-Testzentrum der Stadt Suhl

vom 14.07.2022

veröffentlicht am 31.07.2022

Aufgrund der §§ 2, 14 und 22 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. 87) i. V. m. und der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) erlässt die Stadt Suhl für das von ihr betriebene Corona-Test-zentrum folgende Entgeltordnung:

§ 1  – Entgeltpflicht

Für die Testung mittels PoC-Antigentest und Ausstellung einer Bescheinigung über die Durchführung eines PoC-Antigentests wird ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.

§ 2 – Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist, wer die Leistung des Corona-Testzentrums der Stadt Suhl in Anspruch nimmt und nicht zum Personenkreis des § 4 a der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 21. September 2021 gehört.

§ 3 – Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung

(1) Die Entgeltschuld entsteht mit der mündlichen Erklärung des Entgeltschuldners, bei sich einen PoC-Antigentests durchführen zu lassen und wird sofort fällig.

(2) Das Entgelt ist ausschließlich mit Girocard im Corona-Testzentrum der Stadt Suhl zu begleichen.

§ 4 – Entgelthöhe

Das Entgelt für die Testung mittels PoC-Antigentest und die Ausstellung einer Bescheinigung über die Durchführung eines PoC-Antigentests beträgt 24,00 €.

§ 5 – Umsatzsteuer

Für den Fall der Umsatzsteuerpflicht der entgeltpflichtigen Leistung nach § 1 der Entgeltordnung ist die Umsatzsteuer entsprechend des dann gesetzlich festgelegten Satzes zusätzlich zum genannten Entgelt zu entrichten.

§ 6 – Gleichstellungsbestimmungen

Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Entgeltordnung gelten jeweils für alle Geschlechter.

§ 7 – Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 16.07.2022 in Kraft.

 
Anzahl pro MonatEinzelkosten pro MonatSumme
56024,96 €Arbeitsstunden 28h/Wo./ 5 Personen/E8 St.613.977,60 €
11.151,73 €Rechnung  Reinigung Testzentrum1.151,73 €
12.461,94 €Miete CCS2.461,94 €
11.000,00 €Desinfektion und Büromaterial pauschal1.000,00 €
10005,60 €DEDIATEST 2019-nCoV Corona Antigen Test5.600,00 €
  Gesamtkosten pro Monat24.191,27 €
Preis pro Testung bei 1000 Testungen pro Monat24,19 €

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