Genesenenzertifikat

Genesenenzertifikat

Wenn eine Corona-Infektion durch den Hausarzt mittels PCR-Testung festgestellt wurde, können sich die betroffenen Personen mit dem Nachweis eines positiven PCRs frühestens 28 Tage nach Testung in einer Apotheke oder beim Hausarzt ein EU-Zertifikat zur Genesung ausstellen lassen.
Sollte der Abstrich im Testzentrum CCS Suhl oder über die Abstrichstelle (Backstraße) erfolgen, wird durch das Gesundheitsamt der Befund mit dem Quarantäneschreiben zugestellt. Die betroffene Person kann sich frühestens nach 28 Tagen ein EU-Zertifikat zur Genesung beim Hausarzt oder in der Apotheke ausstellen lassen. Das Gesundheitsamt Suhl erstellt keine Genesenenzertifikate.

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