Öffnungsschritte im Überblick

Öffnungsschritte im Überblick

Im Freistaat Thüringen werden die Öffnungsschritte des Bund-Länder-Beschlusses zum 18. Februar, zum 1. März und zum 20. März umgesetzt.

Aktuell bestehende Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Schließung von Bars, Indoor-Spielplätzen und Diskotheken entfallen automatisch zum 25. Februar mit dem Auslaufen der pandemischen Lage in Thüringen. Welche Regelungen dann für diese Bereiche gelten, befindet sich in der Abstimmung und wird rechtzeitig im Vorfeld öffentlich bekanntgegeben.

Die Übersicht für die neue Corona-Schutzverordnung (gültig ab 1. März) entspricht dem aktuellen Planungsstand – je nach Entwicklung der Infektionslage in Thüringen sind im Einzelfall noch Anpassungen möglich.

▶️ Eine Übersicht über die aktuelle Rechtsgrundlage finden Sie immer auf unserer Internetseite unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

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